Hausverwalter im Großraum München
seit über 10 Jahren
Wir sind seit über 10 Jahren im Großraum München als Hausverwalter tätig. Mit unseren 2 Angestellten betreuen wir über 500 Wohneinheiten, nebst den dazugehörigen Garagen und Stellpätzen in über 35 Objekten.
Unser Leistungsspektrum reicht von der Mietverwaltung bis zur WEG-Verwaltung.
Die Verwaltung von Wohnräumen versteht die Hausverwaltung Peter Häusl als ganzheitliches Konzept.
Wir betreuen Ihre Immobilie mit Engagement und persönlichem Einsatz vor Ort. Mehrere Wohnungseigentümer unter einem Dach bedeutet: unterschiedliche Meinungen treffen aufeinander, Individualisten und Idealisten stehen sich gegenüber, großzügige und sparsame Menschen verfolgen ihre unterschiedlichen Interessen. In diesem Spannungsfeld bedarf es eines neutralen Moderators, der auf der einen Seite die Werterhaltung der Immobilie im Auge hat und auf der anderen Seite das friedvolle Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft.
Darüber hinaus kümmern wir uns um rein wirtschaftliche Aspekte und beraten Sie in juristischen, technischen und objektspezifischen Fragen, wie es das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgibt. Durch die große Anzahl an betreuten Projekten und unsere Vernetzung im Verband können wir günstige Konditionen und Rabatte, zum Beispiel bei Versicherungen, Handwerkerleistungen und im Energiebereich, direkt an Sie weitergeben.
Peter Häusl
Wir kümmern uns um Alles.
Die Hausverwaltung Peter Häusl steht Vermietern bei allen anfallenden Aufgaben zuverlässig zur Seite. Unseren Kunden bieten wir ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungskonzept zur Verwaltung ihrer Mietobjekte.
Wir nehmen Ihnen auf Wunsch zuverlässig und kompetent die komplette Korrespondenz mit dem Mieter ab.
Sekretariat
Peter Häusl Hausverwaltungen
Aindorferstr. 70
80686 München
Tel.: (089) 5467130
Fax: (089) 54671330
Starker Verband, Starker Rückhalt
Wir sind Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Bayern e. V. Unser Team profitiert insbesondere vom Fortbildungsangebot
des Verbands. Egal ob es um die steuerliche Absetzbarkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen, die Trinkwasserverordnung oder die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes geht – wir sind immer bestens informiert.
Wissenswertes
Berufsordnung der ImmobilienverwalterPräambel:
Der Verwalter von Haus-, Grund und Wohnungseigentum hat einzeln und als Mitglied seines Berufsstandes die Verantwortung für einen entscheidenden Einfluß auf die Erhaltung, Pflege, Bewirtschaftung und die Wertentwicklung des ihm anvertrauten Grundbesitzes. Das ihm gewährte besondere Vertrauen hat er durch sein Verhalten und dasjenige seiner Mitarbeiter jederzeit zu rechtfertigen und dabei die Prinzipien und die Ziele seines Berufsstandes zu wahren.
- Der Verwalter hat die von ihm beruflich übernommenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft zu erfüllen.
- Der Verwalter hat bei seiner Tätigkeit die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und die wohlverstandenen Interessen seiner Auftraggeber zu wahren und dabei stets zu berücksichtigen, daß er in treuhänderischer Funktion Sachwalter fremden Vermögens ist.
- Der Verwalter bietet seine Dienste nach kaufmännischen, existenzsichernden Grundsätzen nur zu einer leistungsgerechten Vergütung an. Den Umfang seiner Dienste und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten soll er umfassend detailliert und nachvollziehbar in einem schriftlichen Verwaltervertrag niederlegen.
- Der Verwalter hat zur ordnungsgemäßen und effektiven Erfüllung
seiner Aufgaben ständig im Rahmen geeigneter Fortbildungsmaßnahmen für sich und seine Mitarbeiter die aktuelle Rechtsprechung, die Entwicklung der Bautechnik sowie die seinen Berufsstand betreffenden öffentlichen Verlautbarungen zu verfolgen, sein Fachwissen zu erweitern und seinen Auftraggebern die gewonnenen Erkenntnisse bei Bedarf zu vermitteln. Der Verwalter soll mindestens zweimal im Jahr an geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen wie Fachveranstaltungen oder Seminaren teilnehmen. - Der Verwalter hat uneingeschränkt das Vermögen seiner Auftraggeber von seinem eigenen und dem Vermögen anderer getrennt zu halten.
- Der Verwalter hat für sich und seine Mitarbeiter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen und über deren Art und Umfang bei Vertragsabschluß seinen Auftraggebern und/oder den für ihn existierenden berufsständischen Organisationen sowie auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
- Der Verwalter darf keinerlei Zuwendungen annehmen, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglich übernommener Pflichten angeboten werden, und solche insbesondere nicht verlangen. Er darf sich keine unzulässigen mittelbaren oder unmittelbaren Vorteile aus seiner Verwaltertätigkeit verschaffen.
- Der Verwalter hat sich kollegial zu verhalten, fair und sachlich im Wettbewerb mit seinen Mitarbeitern. Sein Leistungsangebot hat er bei Bewerbungen vollständig und transparent darzulegen; eine etwaige Beteiligung an anderen Unternehmen, sei sie wirtschaftlich oder rechtlich bedingt, hat er auf Anfrage darzustellen, soweit eine Interessenkollision als möglich erscheint, ebenso sonstige vertragliche Bindungen im Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft.
- Bei Beendigung seines Amtes hat der Verwalter die Verwaltungsunterlagen einschließlich der Konten seinem Nachfolger unverzüglich herauszugeben und erforderliche Auskünfte zeitnah zu erteilen. Auf ablaufende Fristen, etwa Verjährungsfristen, hat er unaufgefordert hinzuweisen.
- Streitigkeiten unter den Verwaltern sollen gütlich geregelt werden. Auf Antrag ist der Vorstand des zuständigen Verbandes um Vermittlung zu ersuchen.
Wichtig: Immer an vorletzter Stelle stehen lassen !
- Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V.
- > 500 Wohneinheiten
- > 35 Objekte
- Garagen & Stellplätze
Wichtig: Immer an letzter Stelle stehen lassen !
Nehmen Sie schnell und unkompliziert Kontakt mit uns auf.
zum Kontaktformular »Peter Häusl Hausverwaltungen
Aindorferstr. 70
80686 München
Tel.: (089) 5467130
Fax: (089) 54671330
E-Mail: hv@haeusl-hausverwaltung.de
Web: https://haeusl-hv.de